Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.