FALF - was ist das?
FALF - was ist das?

Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft - was ist das?

Der Fachassistent Land- und Forstwirtschaft (FALF) ist eine neue Fortbildungsprüfung, die seit Herbst 2020 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Die Fortbildung ist in enger Zusammenarbeit mit dem Hauptverband der Landwirtschaftlichen Buchstellen und Sachverständigen e. V. (HLBS) entstanden.

Der thematische Schwerpunkt des neuen Fachassistenten liegt in der Betreuung und Organisation von land- und forstwirtschaftlichen Mandaten. Zum Aufgabenbereich wird es beispielsweise gehören, Einkünfte von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben zu ermitteln und zu bewerten, Jahresabschlüsse, Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärungen vorzubereiten sowie den Steuerberater bei der Beratung in land- und forstwirtschaftlichen Angelegenheiten zu unterstützen.

Die Fortbildung richtet sich konkret an Steuerfachangestellte und Auszubildende im Tätigkeitsbereich der landwirtschaftlichen Buchstellen und ist mit weiteren Fortbildungsangeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Grafische Darstellung der Berufe Steuerfachangestellte, Steuerfachwirt sowie der Fachassistenten FARC, FALG und FALF.

 © BStBK 2020 stark vereinfachte Darstellung

Die erforderliche Praxiszeit auf dem Weg zum Steuerberater für Steuerfachangestellte hat sich seit 2021 auf acht und für Steuerfachwirte auf sechs Jahreverkürzt. Die Ilustration zeigt eine stark vereinfachte Darstellung der vielfältigen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten. Zu beachten sind die jeweiligen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern sowie die entsprechenden Regelungen im Steuerberatungsgesetz.

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Fachassistent/in Land- und Forstwirtschaft - die Prüfung

Der Prüfungsdurchgang findet ab 2021 jedes Jahr im Frühjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg haben nach § 71 Absatz 9 Satz 1 BBiG vereinbart, dass die Zuständigkeit für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Land- und Forstwirtschaft auf die Steuerberaterkammer München übertragen wird.

Alle Informationen zu Zulassung, Prüfungsvorbereitung und den aktuellen Terminen finden Sie auf der Homepage der Kammer München:

Button OnlineAnsichtoText  FALF - Website Steuerberaterkammer München

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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