Wer ist berechtigt, an der Fortbildungsprüfung zum FAIT teilzunehmen?

Die Zulassungsvoraussetzungen entsprechen schematisch den anderen Fortbildungen und unterscheiden sich nur in Detailfragen.

Zur FAIT-Prüfung kann zugelassen werden, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • bei erfolgreich abgelegter Steuerfachangestellten-Prüfung: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossenem 3-jährigen Hochschulstudium: 1 Jahr praktische Tätigkeit,
  • bei abgeschlossener gleichwertiger Berufsausbildung: 2 Jahre praktische Tätigkeit,
  • ohne entsprechende Berufsausbildung: 3 Jahre praktische Tätigkeit

oder

  • Zulassung in besonderen Ausnahmefällen.

Diese Voraussetzungen zur Praxiserfahrung erfüllen Interessierte jeweils auch mit einer Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 16 Wochenstunden und können so Familie und Beruf gut vereinbaren. Einzelheiten zu den Zulassungsvoraussetzungen sind den Prüfungsordnungen der Steuerberaterkammern zu entnehmen.

ZULASSUNGSANTRAG

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg:
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Digitalisierung und IT-Prozesse (FAIT) ist für das Folgejahr immer erst ab dem 01. Oktober des aktuellen Jahres möglich.
Der Antrag für das Prüfungsjahr 2025 kann ab dem 01. Oktober 2024 gestellt werden. Den entsprechenden Link finden Sie dann hier an dieser Stelle.

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