Begabtenförderung
Begabtenförderung

Ende Bewerbungsfrist, Auswahlverfahren und Aufnahme

Begabtenförderung seit 2017

Das Weiterbildungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (Weiterbildungsstipendium BMBF) und unterstützt junge Menschen bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Durchgeführt wird das Programm von den Kammern und zuständigen Stellen für Berufsbildung.

Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Die Steuerberaterkammer nimmt neue Stipendiatinnen und Stipendiaten jeweils bis Mitte des Jahres auf. Bewerbungsschluss ist jeweils der 31. Mai des laufenden Jahres. Im anschließenden Auswahlverfahren werden alle Bewerbungen berücksichtigt, die fristgerecht und vollständig bei uns eingegangen sind. Bitte nutzen Sie das unten stehende Bewerbungsformular.

Im Bewerbungsverfahren werden der Notendurchschnitt, der Schulabschluss vor Beginn der Ausbildung, die zu fördernde Maßnahme und ein eventuell vorhandener Migrationshintergrund berücksichtigt. Ende Juli/Anfang August des jeweiligen Jahres erhalten die Bewerber den Bescheid über die Aufnahme oder Ablehnung.

Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme in die Begabtenförderung berufliche Bildung besteht nicht.

Weiterführende Info

Wer kann gefördert werden?

Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“
    (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden

  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter
    die ersten Drei gekommen

  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers
    oder der Berufsschule nach

Was kann gefördert werden?

Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:

  • Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,

  • Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau

  • Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement

  • Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen

Bereits begonnene Maßnahmen können in der Regel nicht gefördert werden.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt.

Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:

  • Maßnahmekosten

  • Fahrtkosten

  • Aufenthaltskosten

  • Notwendige Arbeitsmittel

  • Prüfungskosten

  • IT-Bonus in Höhe von 250 Euro im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme (gesondert zu beantragen)

Wie hoch ist der Förderbetrag?

Über einen Zeitraum von maximal drei Jahren können die Stipendiaten und Stipendiatinnen
Zuschüsse von jährlich bis zu 2.900 € für anspruchsvolle Weiterbildungen beantragen.
Der Förderhöchstbetrag innerhalb von drei Jahren beträgt 8.700 €.
Der Eigenanteil beträgt 10% der Gesamtkosten.

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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