Steuerfachangestellte und Steuerfachwirte können sich zu Fachassistenten weiterbilden. Der Fachassistent Lohn&Gehalt ist einer der vier möglichen Fachassistenten.

Durch die Ablegung der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten* Lohn und Gehalt nach § 54 BBiG können Steuerfachangestellte und gemäß § 9 Abs. 2 der Prüfungsordnung weitere Beschäftigte der Steuerberatungskanzleien den Nachweis führen, dass sie durch berufliche Fortbildung zusätzliche berufsbezogene Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung erworben haben.

Der Bereich der Lohnsachbearbeitung ist in den letzten Jahren immer komplexer geworden und erfordert besondere Spezialkenntnisse, um die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten zu optimieren.

Die Fortbildung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt richtet sich an Steuerfachangestellte und andere Beschäftigte in den Steuerberaterkanzleien. Sie stellt eine zusätzliche Spezialisierung dar, die mit einer Fortbildungsprüfung vor der Steuerberaterkammer Nürnberg endet.

Die thematischen Schwerpunkte stellen das Steuerrecht, das Sozialversicherungsrecht, Prozesse der Entgeltabrechnung und weitere wichtige rechtsübergreifende Themen dar. 

 

* GENDERHINWEIS:
Für eine bessere Lesbarkeit wird im allgemeinen nur eine Form der Berufstitel etc. verwendet. Diese steht stellvertretend für alle Geschlechtervarianten des Begriffs.