Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.
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Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.
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Die Steuerberaterkammer Nürnberg als berufliche Selbstverwaltung des Berufsstands der Steuerberater spricht keine Empfehlungen für Steuerberatungskanzleien aus.
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Bei den Feldern Arbeitsgebiete, Branchen- und Fremdsprachenkenntnisse handelt es sich um eigenverantwortliche Angaben der aufgelisteten Steuerberater/innen. Die Steuerberaterkammer Nürnberg übernimmt keine Haftung für die Qualität der angegebenen Kenntnisse und die Richtigkeit der Angaben.