Meister-BAföG kann für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in beantragt werden. Für die Bestätigung der Zulassungs­voraussetzungen in Bezug auf das Meister-BAföG ist notwendig, dass Sie neben der Anlage zum Formblatt Z, die von der Steuerberaterkammer Nürnberg auszufüllen ist, auch folgende Unterlagen (per Post) einreichen:

  • Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in

  • Kopie des Prüfungszeugnisses über die Ausbildung zum/r Steuer­fach­angestellten bzw. eine vergleichbare Ausbildung (beglaubigt, falls die Prüfung nicht vor der Steuer­berater­kammer Nürnberg abgelegt wurde)

  • Beschäftigungsnachweis (mit Originalunterschrift), wichtig für die Berechnung der Berufspraxis

  • Überweisung der Bearbeitungsgebühr gem. § 3, Abschnitt II, Ziff. 14 Gebührenordnung in Höhe von 35,00 EUR (wird auf die Zulassungsgebühr angerechnet)

Ohne Nachweis der o.g. Dokumente sowie ohne Eingang der Bearbeitungsgebühr können die Zulassungs­voraussetzungen leider nicht bestätigt werden.