Meister-BAföG kann für die Fortbildung zum/zur Steuerfachwirt/in beantragt werden. Für die Bestätigung der Zulassungsvoraussetzungen in Bezug auf das Meister-BAföG ist notwendig, dass Sie neben der Anlage zum Formblatt Z, die von der Steuerberaterkammer Nürnberg auszufüllen ist, auch folgende Unterlagen (per Post) einreichen:
- Antrag auf Erteilung einer Bestätigung über die Erfüllung der Voraussetzungen für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung Steuerfachwirt/in (siehe rechts)
- Kopie des Prüfungszeugnisses über die Ausbildung zum/r Steuerfachangestellten bzw. eine vergleichbare Ausbildung (beglaubigt, falls die Prüfung nicht vor der Steuerberaterkammer Nürnberg abgelegt wurde)
- Beschäftigungsnachweis (Originalunterschrift; siehe rechts); wichtig für die Berechnung der Berufspraxis
- Überweisung der Bearbeitungsgebühr gem. § 3, Abschnitt II, Ziff. 14 Gebührenordnung in Höhe von 35,00 EUR (wird auf die Zulassungsgebühr angerechnet)
Ohne Nachweis der o.g. Dokumente sowie ohne Eingang der Bearbeitungsgebühr können die Zulassungsvoraussetzungen leider nicht bestätigt werden.