Möchten Sie sich zur nächsten Steuerfachwirtprüfung anmelden, so tun Sie dies bitte bis spätestens 31.08.2026 über das Antragsportal:
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Antragsportal > Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung |
| Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur noch mittels Personalausweis und Bund-ID möglich ist. Stellen Sie deshalb rechtzeitig sicher, dass die Online-Funktionen Ihres Personalausweises freigeschalten sind. | |
| Infoblatt Antragsportal (bitte rechtzeitig lesen!) |
Beschäftigungsnachweis für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin
| Formular Beschäftigungsnachweis |
Sonderfälle/Notwendige individuelle Einzelfallprüfung
Treffen die unter ZULASSUNG aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,- EUR können Sie auf die spätere Zulassungsgebühr anrechnen.
| Antrag auf verbindliche Auskunft |
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