Möchten Sie sich zur nächsten Steuerfachwirtprüfung anmelden, so tun Sie dies bitte bis spätestens 31.08.2024 über das Antragsportal:
Antragsportal > Zulassung zur Steuerfachwirtprüfung |
Formular Beschäftigungsnachweis |
Sonderfälle/Notwendige individuelle Einzelfallprüfung
Treffen die oben aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,- EUR können Sie auf die spätere Zulassungsgebühr anrechnen.
Antrag auf verbindliche Auskunft |
ÄNDERUNGEN ZUR PRÜFUNGSORDNUNG (STEUERFACHWIRTE)
Details zu den Änderungen |
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