Die Anmeldung zur nächsten Steuerfachwirtprüfung ist ab dem 01.06.2026 
möglich.

Den nötigen Link finden Sie dann an dieser Stelle.

Log Bund ID  Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur noch mittels Personalausweis und Bund-ID möglich ist. Stellen Sie deshalb rechtzeitig sicher, dass die Online-Funktionen Ihres Personalausweises freigeschalten sind. 

 

 Beschäftigungsnachweis für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Steuerfachwirt bzw. zur Steuerfachwirtin

Button PDF  Formular Beschäftigungsnachweis

 

Sonderfälle/Notwendige individuelle EinzelfallprüfungTreffen die unter aufgeführten Punkte alle nicht zu, so ist es in Ausnahmefällen möglich, einen Antrag auf verbindliche Auskunft für die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in bei der Steuerberaterkammer zu stellen. Die Bearbeitung dieses Antrages ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 35,- EUR können Sie auf die spätere Zulassungsgebühr anrechnen.

Button PDF  Antrag auf verbindliche Auskunft



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