Steuerberater erbringen vielfältige Leistungen.

Komplexität, Wandelbarkeit, Gestaltungs- und Wahlrechtsintensität des heutigen nationalen wie internationalen Steuerrechts führen dazu, dass viele Steuerbürger qualifizierte Unterstützung hinsichtlich der Planung steuerrelevanter Sachverhalte und der Durchführung ihrer steuerlichen Angelegenheiten benötigen. Die Beratung muss einerseits die vielfältigen wirtschaftlichen Gestaltungsmöglichkeiten berücksichtigen sowie andererseits Empfehlungen für die optimale Ausübung der zahlreichen steuerlichen Wahlrechte geben. Die Komplexität des Steuerrechts erfordert oftmals weitere Dienstleistungen z.B. in Form von Gutachten oder anderen gewünschten Hilfeleistungen im Besteuerungsverfahren.

Berufszugang und Berufsausübung sind reguliert um dem Gemeinwohlgut „Verbraucherschutz“ Rechnung zu tragen. Angesichts der Komplexität des Steuerrechts sichert sie die dafür notwendigen Anforderungen an Fachwissen und Fachkompetenz.

Aufgrund der Vielfalt an möglichen vereinbaren Tätigkeiten spezialisieren sich Steuerberater in der Regel auf einzelne Fachgebiete. Für die Suche nach einem geeigneten Steuerberater halten die Steuerberaterkammern Spezialistenverzeichnisse bereit. Die Bundessteuerberaterkammer und die Steuerberaterkammern bieten zudem einen Steuerberatersuchservice auf ihrer Homepage an.

Zu den wesentlichen Aufgaben des Steuerberaters gehören:

Steuerberatung

Steuerberater sind gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 StBerG unbeschränkt zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen befugt. Damit sind sie als Organ der Steuerrechtspflege tätig und übernehmen auch im Rahmen der Volkswirtschaft eine bedeutsame Dienstleistungsfunktion. Zu den Hauptbetätigungsfeldern gehören:
  • Hilfeleistung bei der Erfüllung von steuerlichen Buchführungspflichten, insbesondere bei der Aufstellung von Steuerbilanzen und deren steuerrechtlicher Beurteilung
  • Handelsbilanzerstellung mit steuerlicher Überleitungsrechnung
  • Hilfeleistung bei der Bearbeitung der Steuerangelegenheiten und bei der Erfüllung der steuerlichen Pflichten einschließlich der Hilfeleistung in Steuerstrafsachen und in Bußgeldsachen wegen einer Steuerordnungswidrigkeit
  • Beratung der Auftraggeber in Steuersachen aufgrund bestehender Steuergesetzte sowie Prüfung und Anpassung aufgrund von Gesetzesänderungen, Gerichtsentscheidungen und Finanzverwaltungsanweisungen

Betriebswirtschaftliche Beratung

Das Tätigkeitsfeld des Steuerberaters umfasst aufgrund der notwendigen besteuerungsrelevanten Gestaltungsüberlegungen die steuerrechtliche und betriebswirtschaftliche Beratung. Die Beratung der Mandanten in Fragen der Steuerwirkungen und der Steuerplanung ist wegen der engen wechselseitigen Abhängigkeit von allgemeinen betriebswirtschaftlichen Entscheidungen und steuerlichen Sachverhaltsgestaltungen in eine umfassende Unternehmensplanung einzubeziehen.

  • Funktions- und branchenübergreifende Beratung von planerischen organisatorischen und rechentechnischen Entscheidungen in Betrieben nach den betrieblichen Zielsetzungen Rentabilität, Liquidität, Sicherheit und Unabhängigkeit als allgemeine betriebswirtschaftliche Beratung
  • Beratung hinsichtlich des Einflusses der Besteuerung als betrieblicher Einflussfaktor auf Betriebsformen, Gründung, Beendigung, Finanzierung, Investition, Produktion, Standort und Absatz (betriebswirtschaftliche Steuerlehre)
Grundsätzlich ist jede Tätigkeit mit dem Beruf des Steuerberaters vereinbar, die nicht gewerblich ist, nicht in einem unzulässigen Anstellungsverhältnis ausgeübt wird und dem Ansehen des Berufs nicht schadet  (§ 57 Abs. 2 und 4 StBerG, §§ 15, 16 BOStB).
Das Steuerberatergesetz (§ 57 Abs. 3) und die Berufsordnung der Steuerberater (§ 15) enthalten eine Aufzählung der möglichen Tätigkeitsfelder des Steuerberaters, die jedoch nicht abschließend ist. Der Steuerberater hat individuell zu entscheiden, welche Leistungen er aufgrund seines Fachwissens erbringen kann.
Hierzu gehören insbesondere:
  • Vermögensverwaltung und Treuhandtätigkeiten
  • Ausübung von Ämtern als Testamentsvollstrecker, Nachlasspfleger, Nachlassverwalter, Vormund, Betreuer, Pfleger, Beistand;
  • Tätigkeiten als Insolvenzverwalter, Zwangsverwalter, Sachwalter, Liquidator, Notgeschäftsführer aufgrund gerichtlicher Bestellung,  Mitglied in Gläubigerausschüssen
  • Beirat oder Aufsichtsrat
  • Mediation und Schlichtung