Zum Jahresbeginn 2014 hat die Finanzverwaltung die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) eingeführt. Hierfür werden dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Finanzverwaltung bietet hierfür im ElsterOnline-Portal verschiedene elektronische Verfahren für die Berechtigung zum Datenabruf an. Diese sind für den Kanzleibetrieb jedoch weitgehend untauglich, sodass wir bereits frühzeitig als Alternative die sog. „Vollmachtsdatenbank“ (VDB) für den Berufsstand entwickelt haben.
Mit der VDB ist es uns gelungen, den Berufsangehörigen die Möglichkeit zu geben, die bei der Finanzverwaltung von Dritten hinterlegten Daten einzusehen, zu überprüfen und in die Steuererklärung ihrer Mandanten zu übernehmen. Diese neue Option signalisiert einen großen Erfolg für den Berufsstand.
Für den einzelnen Steuerberater bedeutet die VDB in erster Linie Arbeitserleichterung und Zeitersparnis. Das komfortable Massenverfahren ersetzt die aufwendige Verwaltung der persönlichen Identifikationsnummern der Mandanten für ELSTER-Online. Die neuen Integrationsmöglichkeiten in die EDV erleichtern die Prozesse rund um die Steuerberatung und minimieren durch Automatisierung Fehlerquellen. Die VDB erweitert die elektronische Kommunikation und rüstet Steuerberater für den Weg zur „papierarmen“ Kanzlei.
Zur elektronischen Verwaltung der Vollmachten, deren elektronischen Übermittlung (zunächst nur im Hinblick auf die VaSt) an die Steuerverwaltung und den sicheren Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten steht die Nutzung der VDB zur Verfügung.
Im ersten Schritt erhalten Steuerberater einen Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten der Mandanten, das sind zunächst folgende Informationen:
• die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten,
• Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen,
• Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen,
• Vorsorgeaufwendungen sowie
• Name, Adresse und weitere Grundinformationen.
Von Bedeutung ist dabei, dass aufgrund der gesetzlichen Übermittlungsfristen viele Daten nicht unmittelbar am 1. Januar sondern erst ab dem 28. Februar zur Verfügung stehen und folglich auch erst nach Übermittlung zum Abruf bereit stehen können. Nach dem Start der VaSt soll der Datenumfang stufenweise erweitert werden, so dass beispielsweise auch die Daten der Spendenbescheinigungen oder Kapitalertragsteuerbescheinigungen abgerufen werden können.
Zu beachten ist weiter, dass es nun eine standardisierte Vollmacht (Standardvollmacht) für steuerliche Zwecke gibt, deren Umfang in der Vollmachtsdatenbank eingetragen wird.
Weiteres finden Sie unter Ziff. 4.
Zum Abruf der elektronischen Daten (VaSt) können dann die von den Softwareanbietern zur Verfügung gestellten Programme oder alternativ die von der Finanzverwaltung im ElsterOnline-Portal angebotenen Verfahren genutzt werden.
In einem zweiten Schritt wird nach Einführung von GINSTER (Grundinformationsdienst Steuer) - voraussichtlich ab Mitte 2017 - die VDB über die derzeitige Mitteilung der Berechtigung zum Datenabruf hinaus auch die Vollmachtsverwaltung umfassen, d.h. dass jede Änderung im Datenbestand der VDB täglich automatisch an GINSTER gesendet wird und somit auch im Datenbestand der Finanzverwaltung bundesweit verfügbar ist. Damit entfallen für den Steuerberater schriftliche Änderungsmitteilungen an die Finanzämter, wie z.B. bei Adressänderung, neuer Vollmachtsanzeige oder Änderung in den Stammdaten des Mandanten. Weiterhin wird auch die Berechtigung zur Steuerkontoabfrage dann über die VDB an die Finanzverwaltung übermittelt werden können.