Anmeldung
Anmeldung

Anmeldung zur StB-Prüfung

Möchten Sie sich zur nächsten Steuerberaterprüfung anmelden, so tun Sie dies ab dem 01.01.2024 bis 30.04.2024 über das Antragsportal:

 Antragsportal Signet Antragsportal > Zulassung zur Steuerberaterprüfung  

HINWEIS
Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB als beglaubigte Kopie auf dem Postweg einzureichen. Fotokopien oder Abschriften von erforderlichen Unterlagen müssen von einer Behörde oder von einer sonstigen Stelle, die zur Beglaubigung befugt ist, beglaubigt werden. Der Beglaubigungsvermerk muss ein Dienstsiegel enthalten.

Button PDF  Formular Arbeitgeberbescheinigung
Button PDF Infoblatt Prüfungserleichterung (zur Vorlage beim Amtsarzt)

 

SHORT FACTS

  • Wir bitten von Nachfragen bzgl. des Eingangs und Bearbeitungsstandes aus organisatorischen Gründen abzusehen. Sie erhalten zeitnah nach Eingang Ihres Antrages eine Eingangsbestätigung per E-Mail.
  • Bitte warten Sie mit der Überweisung der Prüfungsgebühr, bis Sie den Zulassungsbescheid erhalten haben.
  • Notwendige Unterlagen bei Wiederholungsantrag: Antrag auf Zulassung, Passbild, aktueller Lebenslauf

Sie brauchen Hilfe?

Verbindliche Auskunft

Möchten Sie die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder über die Befreiung von der Prüfung verbindlich klären, können Sie über das Antragsportal eine verbindliche Auskunft beantragen:

 Antragsportal Signet Antragsportal > Verbindliche Auskunft 

HINWEIS
Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB als beglaubigte Kopie auf dem Postweg einzureichen. Fotokopien oder Abschriften von erforderlichen Unterlagen müssen von einer Behörde oder von einer sonstigen Stelle, die zur Beglaubigung befugt ist, beglaubigt werden. Der Beglaubigungsvermerk muss ein Dienstsiegel enthalten.

Befreiung StB-Prüfung

Nach § 38 StBerG können sich bestimmte Personengruppen von der Steuerberaterprüfung befreien lassen. Den Antrag hierfür können Sie über das Antragsportal stellen:

 Antragsportal Signet Antragsportal > Befreiung von der Steuerberaterprüfung



Eignungsprüfung

Nur für Bewerber aus dem Ausland

„Zur selbständigen Hilfeleistung in Steuersachen Berechtigte“, die Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union (EU), eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz sind, haben mit der Eignungsprüfung die Möglichkeit, das Recht für die steuerberatende Tätigkeit in Deutschland, wie auch der deutsche Steuerberater es hat, zu erlangen.

Die Eignungsprüfung wird auf Basis des § 37 a des Steuerberatungsgesetzes durchgeführt. Es handelt sich hierbei um eine Einzelfallprüfung. Um zur Eignungsprüfung zugelassen zu werden, muss ein Antrag auf Zulassung bei der zuständigen Steuerberaterkammer eingereicht werden, bitte beachten Sie hierbei, dass dieser Antrag kostenpflichtig ist.

Bei der Eignungsprüfung handelt es sich im Gegensatz zur Steuerberaterprüfung um eine verkürzte Prüfung. In der Regel muss der Prüfling hierbei zwei der drei Klausuren der Steuerberaterprüfung ablegen.

 Antragsportal Signet Antragsportal > Zulassung zur Eignungsprüfung 

Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
info@stbk-nuernberg.de

 


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