Wer ist berechtigt, an der Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling teilzunehmen?
• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,...), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren
ZULASSUNGSANTRAG
Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg: der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist immer nur für das aktuelle Jahr, jeweils ab 01. Mai, möglich.
Ihren Antrag zur Fortbildungsprüfung zum FARC stellen Sie bitte im offiziellen Antragsportal der Steuerberaterkammern:
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Antragsportal > FARC: Zulassung Prüfung Fachassistent/in Rechnungswesen und Controlling Anmeldung ausschließlich mittels Personalausweis und Bund-ID möglich |
| Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung nur noch mittels Personalausweis und Bund-ID möglich ist. Stellen Sie deshalb rechtzeitig sicher, dass die Online-Funktionen Ihres Personalausweises freigeschalten sind. | |
| Infoblatt Antragsportal (bitte rechtzeitig lesen!) |

