Wer ist berechtigt, an der Fortbildung zum Fachassistenten Rechnungswesen & Controlling teilzunehmen?

• Steuerfachangestellte, die nach Ihrer Ausbildung mindestens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums, die danach wenigstens zwei Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen mit einer gleichwertigen kaufmännischen Berufsausbildung (z.B. Bankkaufmann, Industriekaufmann,...), mindestens vier Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

• Personen ohne gleichwertige Berufsausbildung, die mindestens sechs Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre bei einem Steuerberater o.ä. bei einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden tätig waren

Steuerfachangestellte
2 Jahre Praxis

Hochschulabsolvent
3 Jahre Studium
+ 2 Jahre Praxis
Kaufm. Ausbildung
4 Jahre Praxis,
davon 3 bei StB
Andere
6 Jahre Praxis,
davon 5 bei StB

Die genauen Vorgaben finden Sie in der Prüfungsordnung im Menü PRÜFUNG

 

ZULASSUNGSANTRAG

Bitte beachten Sie die Anmeldefristen der Steuerberaterkammer Nürnberg:
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung Rechnungswesen und Controlling (FARC) ist immer nur für das aktuelle Jahr – ab 01. Mai – möglich.
Der Antrag für das Prüfungsjahr 2024 kann ab dem 01. Mai 2024 gestellt werden.

 

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