FAIT - was ist das?
FAIT - was ist das?

Was ist der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse?

FAIT

Der FAIT ist eine neue Fortbildungsprüfung, die ab dem Frühjahr 2022 von den Steuerberaterkammern angeboten wird. Sie richtet sich gezielt an Steuerfachangestellte, die ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten.

Fortbildungsmoeglichkeiten zum Steuerfachwirt und Fachassistenten

Die Fortbildung ist mit weiteren Angeboten der Steuerberaterkammern, wie den Fachassistenten Lohn und Gehalt (FALG)(FALG) bzw. Rechnungswesen und Controlling (FARC) oder Land- und Forstwirtschaft (FALF) sowie dem Steuerfachwirt (StFW), kombinierbar. Der FAIT rundet das Fortbildungsangebot auf Fachassistentenebene bestens ab. Alle Fortbildungsabschlüsse bieten eine gute Karrierechance.

Scr BStBK Kongress2021 FAIT330x150 Alexander C. Schüffner informierte auf dem Deutschen Steuerberaterkongress 2021 über die neue Fortbildung FAIT. Der Beitrag ist als Video über YouTube aufrufbar.

 

 

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Warum gibt es den FAIT?

Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse

In der Dreiecksbeziehung zwischen Steuerberaterkanzlei, Mandantenunternehmen und Finanzverwaltung sollen FAIT-Mitarbeiter über den notwendigen Überblick verfügen, um Arbeitsabläufe in der Kanzleiorganisation sowie die damit verbundenen Datenflüsse und Schnittstellen für und mit dem Kanzleiinhaber zu überwachen und zu steuern.

Gesamtziel der FAIT-Prüfung ist es, digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse zu analysieren, zu standardisieren und zu automatisieren sowie die Kanzleiführung bei der Organisation, Umsetzung und Weiterentwicklung einer Digitalstrategie zu unterstützen.

Welche Vorbildung wird für den FAIT benötigt?

Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse

Der FAIT richtet sich an Steuerfachangestellte, die mindestens ein Jahr in einer Steuerberaterkanzlei gearbeitet haben, über ein Grundverständnis im Umgang mit digitalen Prozessen verfügen und ihre IT-Kompetenzen ausbauen möchten. Gute Kommunikationsfähigkeiten sind hierbei von Vorteil.

Auch Hochschulabsolventen eines mindestens dreijährigen betriebswirtschaftlichen Studiums mit mindestens einem Jahr Erfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens können die Prüfung ablegen.

Was beinhaltet der FAIT?

Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse

Mit der FAIT-Prüfung sollen folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden:

  • Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung
  • Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
  • Beurteilen und Entwickeln von Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen)

Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Die Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen haben daher einen besonderen Stellenwert.

Im Gegensatz dazu soll der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen – in keiner Weise dazu befähigt oder gar ermächtigt werden, bei den Mandanten Hard- und Software selber einzurichten oder zu programmieren. Vielmehr sollen eher organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister der Mandant*innen und der Kanzlei koordiniert werden.

  1. Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und im Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,
  2. Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie unterstützen,
  3. Kanzleimitarbeiter bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,
  4. medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten organisieren,
  5. Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,
  6. Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.
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