Informationen zur Überbrückungshilfe, Soforthilfen und Kurzarbeiter-Geld |
20.04.2022
Informationen zur Grundsteuerreform
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben eine gemeinsame Plattform eingerichtet, die allgemeine Informationen zur Grundsteuer-Reform enthält und zu den Internetseiten der Länder verlinkt. Die jeweiligen Internetseiten der Länder sind individuell ausgestaltet und befinden sich teilweise noch im Aufbau. Sie werden fortlaufend ergänzt und aktualisiert.
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grundsteuerreform.de |
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grundsteuer.bayern.de |
20.01.2022
Warnung vor falschen Anrufern
Bei der Steuerberaterkammer Nürnberg gehen aktuell vermehrt Mitteilungen ein, dass Kanzleien telefonisch kontaktiert werden, teils unter Angabe, es würde sich bei den Anrufern um Mitarbeiter der Steuerberaterkammer handeln. Als Grund des Anrufs werden wohl u. a. das Angebot von Schulungen oder Fragen zu Auszubildenden genannt. In diesem Zusammenhang wird wohl um Nennung der Kontaktdaten von Mitarbeitenden gebeten.
Wir weisen darauf hin, dass seitens der Steuerberaterkammer keine solchen Anfragen erfolgen.
Sofern auch Sie einen entsprechenden Anruf erhalten, wird empfohlen, keine sensiblen Daten zu offenbaren.
18.01.2022
Finanzamt Regensburg führt im Februar Veranlagungsstelle für Überschusseinkünfte (ÜVSt) ein
Das Finanzamt Regensburg wird in der Zeit vom 02.02. bis 04.02.22 größere organisatorische Veränderungen vornehmen. Betroffen sind in erster Linie die Veranlagungsbezirke der allgemeinen Veranlagung und der Arbeitnehmerbezirke. Der Steuernummernkreis 115-117 wird auf Kapitalgesellschaften reduziert, Anteilseigner und Personengesellschaften werden in die übliche Systematik überführt. Die neuen Steuernummern werden zeitnah mitgeteilt. Bitte be-achten Sie, dass während dieser Zeit die Beschäftigten telefonisch nicht erreichbar sind. Die Vermittlung kann ebenfalls keine Anrufe entgegennehmen.
Ab Montag, den 07.02.22 ist das Finanzamt Regensburg wieder eingeschränkt erreichbar. Das Servicezentrum wird für den Publikumsverkehr vom 02.02.22 bis einschließlich 09.02.22 geschlossen bleiben.
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Finanzamt Regensburg |
05.01.2022
Verspätete Offenlegung der Jahresabschlüsse - sanktionsfrei bis 7. März 2022
Der Einsatz der Bundessteuerberaterkammer war erfolgreich. Das Bundesamt für Justiz hat seit 23. Dezember 2021 auf seiner Website folgende Information veröffentlicht:
"Einleitung von Ordnungsgeldverfahren für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020
Das Bundesamt für Justiz wird in Abstimmung mit dem Bundesministerium der Justiz gegen Unternehmen, deren gesetzliche Frist zur Offenlegung von Rechnungslegungsunterlagen für das Geschäftsjahr mit dem Bilanzstichtag 31. Dezember 2020 am 31. Dezember 2021 endet, vor dem 7. März 2022 kein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 des Handelsgesetzbuchs einleiten. Damit sollen angesichts der andauernden COVID-19-Pandemie die Belange der Beteiligten angemessen berücksichtigt werden."
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Bundesamt für Justiz |
07.12.2021 NÜRNBERG:
Zentralisierung der Lohnsteueraußenprüfungen und Lohnsteuerarbeitgeberstellen der Nürnberger Finanzämter am Zentralfinanzamt Nürnberg
Derzeit sind die Zuständigkeiten für die Lohnsteuerarbeitgeberstellen und Lohnsteueraußenprüfungen der Arbeitgeber mit Betriebsstätte in der kreisfreien Stadt Nürnberg auf die drei Nürnberger Finanzämter (Finanzamt Nürnberg-Nord, Finanzamt Nürnberg-Süd und Zentralfinanzamt Nürnberg) verteilt.
Um Synergieeffekte erzielen zu können werden zum 1. Januar 2022 die Lohnsteuerarbeitgeberstellen und Lohnsteueraußenprüfungen der Nürnberger Finanzämter am Zentralfinanzamt Nürnberg zusammengefasst.
Foto Nürnberger Burg/Winter © Christine Dierenbach
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Zentralfinanzamt Nürnberg |
06.10.2021
Notgeschäftsführer/-liquidatoren gesucht
Durch die bayerischen IHKs werden Personen gesucht, welche im Bedarfsfall dazu bereit sind, die Notgeschäftsführung/-liquidation für Kapitalgesellschaften zu übernehmen. Nach § 15 S. 1 Nr. 9 BOStB handelt es sich u. a. bei der Tätigkeit als gerichtlich bestellter Notgeschäftsführer um eine vereinbare Tätigkeit für Steuerberater, so dass auch diese ein solches Amt übernehmen können. Sofern die fachliche Qualifikation besteht, können sich Steuerberater bei der Steuerberaterkammer zur Aufnahme in eine Liste melden, welche an die IHK Niederbayern als zentrale Stelle weitergeleitet wird. Bei Interesse wird um eine E-Mail an die Kammer gebeten.
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18.08.2021
Bundesverfassungsgericht bestätigt Verfassungswidrigkeit hoher Steuerzinsen
Das Bundesverfassungsgericht hat mit dem Beschluss vom 18.08.2021 die Verfassungswidrigkeit des bundesgesetzlichen Zinssatzes, soweit er für Steuernachzahlungen und -erstattungen ab 1. Januar 2014 angewandt wurde, festgestellt. Für Verzinsungszeiträume bis zum 31. Dezember 2018 gilt die Vorschrift dennoch unverändert fort. Der Bundesgesetzgeber hat bis zum 31. Juli 2022 Zeit, eine verfassungsgemäße Neuregelung der Verzinsung, rückwirkend ab 2019, zu beschließen. Die bundesweit einheitliche Regelung der Abgabenordnung stand hinsichtlich der Höhe des Zinssatzes von jährlich 6 Prozent wegen des historischen Zinstiefs schon länger in der Kritik.
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Pressemitteilung 77/2021 (BVerfG) |
25.06.2021
Abgabefrist für Steuererklärungen verlängert
Der Bundesrat hat am 25.06.2021 der Verlängerung der Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 um drei Monate zugestimmt.
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Pressemitteilung Bayerisches Finanzministerium |
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Bundesgesetzblatt Teil I 2021 Nr. 37 vom 30.06.2021 Gesetz zur Umsetzung der Anti-Steuervermeidungsrichtline (ATAD-Umsetzungsgesetz – ATADUmsG) |