Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistent/in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten:
Mindestens einjährige (zweijährige*) hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, Rechtsanwalt, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Buchprüfungsgesellschaft, Rechtsanwaltsgesellschaft oder Landwirtschaftlichen Buchstelle

Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellter, Bankkaufmann, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskaufmann):
Mindestens dreijährige (vierjährige*) hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei (drei*) Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft

Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann:
Mindestens fünfjährige (sechsjährige*) hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei (fünf*) Jahre bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft

 

*= gültig für Prüfungen ab 2024

 

Downloads

   
Button PDF Beschäftigungsnachweis
   
   

 

 

Zurück