Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind stark von der Unternehmerpersönlichkeit geprägt. Im Rahmen der Unternehmensnachfolge kann es sich daher empfehlen, einen Beirat in dem Unternehmen einzurichten, der in Abhängigkeit von der Ausgestaltung seiner Rechte von dem neuen Inhaber angehört werden muss oder in besonderen Fällen auf den Geschäftsbetrieb einwirken kann.

Der Steuerberater eignet sich vor allem wegen seiner meist langjährigen Beziehung zu einem Unternehmen und aufgrund seines umfangreichen internen Wissens ideal für eine Beiratstätigkeit. In dieser Funktion kann der Steuerberater den Prozess der Digitalisierung vorantreiben.