Das betriebswirtschaftliche Know-how und die Bindung an die Berufsordnung qualifizieren den Steuerberater als zuverlässigen und kompetenten Partner in allen Fragen des Insolvenzwesens.

Zu den Tätigkeiten des Steuerberaters zählen:

  • Betriebswirtschaftliche Beratung im Vorfeld der Insolvenz
  • Erstellung eines Sanierungsplanes und die Begleitung des Unternehmens als Sanierer
  • Erstellung und Prüfung eines Insolvenzplanes
  • Insolvenzverwaltung
  • Tätigkeit als Treuhänder bzw. Sachwalter
  • Liquidation