Im Mittelpunkt der Beratung zur Vermögensgestaltung steht in der Regel die Altersvorsorge. Aufgrund der oftmals langjährigen Beziehung kennt der Steuerberater die finanzielle Situation seines Mandanten genau und ist daher geeignet, eine individuelle Vermögensberatung durchzuführen. Das Berufsrecht der Steuerberater erlaubt keine Bezahlung auf Provisionsbasis. Dadurch wird gewährleistet, dass der Steuerberater als Vermögensberater eine unabhängige Beratungsleistung erbringt. Dabei stehen die individuellen Zielvorstellungen und die persönliche Situation des Mandanten im Mittelpunkt, und die Beratung ist nicht darauf ausgerichtet, bestimmte Produkte zu verkaufen.

Die Beratungsleistung kann sich aus den folgenden Punkten zusammensetzen:

  • Analyse und Bewertung der Ist-Situation
  • Strategieentwicklung
  • Private Vermögensbilanz
  • Private Mittelverwendungsrechnung
  • Portfolioberatung