Steuerberater können ihre Mandanten unter bestimmten Voraussetzungen auch in Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitsverfahren vertreten.
Zudem sind Steuerberater aufgrund ihrer fundierten Kenntnisse im Bereich des Steuerrechts prädestiniert für die Beratung und Vorgehensweise im Falle von Selbstanzeigen.