Der Steuerberater kann mit der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses beauftragt werden. In diesem Bereich kommen insbesondere zum Tragen:
- Einnahmen-Überschussrechnung
- Eröffnungsbilanz
- Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und die beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben
- Zwischenabschluss
- Auseinandersetzungsbilanz
- Liquidationsbilanz
- Erläuterungsbericht
- Bilanzen zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger / E-Bilanz