Der Steuerberater kann mit der Erstellung der Einnahmen-Überschussrechnung oder des Jahresabschlusses beauftragt werden. In diesem Bereich kommen insbesondere zum Tragen:

  • Einnahmen-Überschussrechnung
  • Eröffnungsbilanz
  • Jahresabschlusses mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und ggf. Anhang und die beratende Mitwirkung bei der Erstellung des Lageberichts nach handels- und steuerrechtlichen Vorgaben
  • Zwischenabschluss
  • Auseinandersetzungsbilanz
  • Liquidationsbilanz
  • Erläuterungsbericht
  • Bilanzen zur Veröffentlichung im elektronischen Bundesanzeiger / E-Bilanz