Der Steuerberater fertigt Steuererklärungen für alle Steuerarten an und übernimmt für Sie die Steueranmeldung und die Antragstellung gegenüber den zuständigen Behörden. Darüber hinaus kann der Steuerberater mit der Prüfung bereits angefertigter Steuererklärungen beauftragt werden.

Zu den einzelnen Leistung zählen beispielsweise

  • die regelmäßig wiederkehrenden Steuererklärungen wie Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbesteuersteuererklärungen und Umsatzsteuerjahreserklärung
  • die unregelmäßig anfallenden Steuererklärungen wie die  Erbschaft- oder die Schenkungsteuererklärung
  • die Steueranmeldungen, wie die Lohnsteuer- Umsatzsteuer- oder Kapitalertragsteueranmeldung
  • die Antragstellung, bspw. von Kindergeld oder die Beantragung der Investitionszulage