Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:

  • Anpassung der Steuervorauszahlung
  • Fristverlängerungen
  • Stundung der Steuerschulden
  • Erlass von Steuerschulden
  • Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
  • Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
  • Erstattung ausländischer Quellensteuer

Zudem übernimmt der Steuerberater die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten bei

  • Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
  • Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof