Der Steuerberater kann für den Mandanten die Antragstellung gegenüber den Finanzämtern übernehmen. Anträge werden zum Beispiel in den folgenden Bereichen gestellt:
- Anpassung der Steuervorauszahlung
- Fristverlängerungen
- Stundung der Steuerschulden
- Erlass von Steuerschulden
- Erstattung entrichteter Steuerzahlungen
- Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheids bzw. Aufhebung einer Steueranmeldung
- Erstattung ausländischer Quellensteuer
Zudem übernimmt der Steuerberater die Durchsetzung der Rechte seiner Mandanten bei
- Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt
- Klagen vor Finanzgerichten und bei Revisionen vor dem Bundesfinanzhof