Befindet sich ein Unternehmen in einer schwierigen Lage, ist es sinnvoll, frühzeitig den Steuerberater in Anspruch zu nehmen. Mit seiner Unterstützung können rechtzeitig geeignete Maßnahmen getroffen werden, um eine Krise zu verhindern.

Ist das Unternehmen bereits in eine schwere Krise geraten, kann der Steuerberater mit der Sanierungsfähigkeitsprüfung und der Erstellung eines Sanierungskonzeptes bzw. Insolvenzplanes beauftragt werden. Grundsätzlich gilt auch hier, dass die Vergütung nach Maßgabe der Üblichkeit, der Billigkeit oder nach freier Vereinbarung berechnet wird. Für einzelne Beratungsgebiete wie Liquidation, Sanierung oder Investition und Finanzierung ist der Ansatz von Wertgebühren besonders geeignet, da konkrete Vermögenswerte vorliegen, die durch die Beratung verändert und gestaltet werden. Bei der Liquidation können z.B. die zu liquidierenden Aktivwerte bzw. die Bilanzwerte als zu berücksichtigender Gegenstandswert angesetzt werden. In anderen Bereichen wie der Innovationsberatung, der Organisationsberatung oder der Einführung von Kostenrechnungssystemen ist der Zeitgebühr der Vorzug zu geben, da die Vermittlung von Expertenwissen im Mittelpunkt der Leistung steht.

Um die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu vermeiden, kann der Unternehmer den Steuerberater mit der Prüfung der Vor- und Nachteile eines außergerichtlichen Vergleichs sowie mit der Erstellung eines Unternehmenskonzeptes beauftragen. In der Sache entspricht das Unternehmenskonzept dem Insolvenzplan.