Die  betriebswirtschaftliche Beratung nimmt für Unternehmen einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Dies gilt nicht nur für große, sondern auch für viele kleine und mittelständische Unternehmen (KMU). Kleine und mittelständische Unternehmen sind vor allem gekennzeichnet durch eine geringe Kapital- und Personaldecke, die Wahrnehmung mehrerer Funktionen in Personalunion, sowie kaum freie Kapazitäten für zusätzliche Aufgaben und die Abhängigkeit von wenigen Kunden.

Mandanten, die ihre steuerliche Beratung durch eine zusätzliche betriebswirtschaftliche Beratung ergänzen, erhalten einen erheblichen Mehrwert. Im Unterschied zu allen anderen Anbietern betriebswirtschaftlicher Beratungen hat der Steuerberater meist ein Dauermandatsverhältnis mit guten persönlichen Kontakten zu seinen Mandanten und detaillierten Kenntnissen über die betrieblichen, finanziellen und persönlichen Verhältnisse im Mandantenbetrieb. Dementsprechend ist auch seine betriebswirtschaftliche Beratung nicht nur auf kurzfristigem, einmaligen Erfolg, sondern auf eine längerfristige und dauerhafte Wirkung ausgerichtet.

Die Beratung bezieht sich dabei auf alle Phasen der Unternehmensführung: von der Existenzgründung bis hin zur Beratung im Krisenfall. Dabei unterstützt der Steuerberater die Geschäftsführung bei sämtlichen Entscheidungen der steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Unternehmensführung. Der Steuerberater ist somit der ideale Berater und erster Ansprechpartner bei betriebswirtschaftlichen Fragestellungen, wie z. B. Investitionsentscheidungen, Finanz- und Erfolgsplanung, Personalfragen, Unternehmensnachfolge, Unternehmensberatung, Rating, Rechtsformwechsel usw.

Steuerberater übernehmen im Rahmen des Rechnungswesens auch die Beratung hinsichtlich der Organisation des Rechnungswesens und des dazugehörigen Controllings sowie der integrierten Unternehmungsplanung. Diese betriebswirtschaftliche Beratung zielt umfassend auf eine Stärkung des wirtschaftlichen Erfolgs und der Wettbewerbsposition der beratenen Mandantenunternehmen ab.