Die Beschränkung der Werbung auf eine sachliche Informationswerbung und das Verbot der Einzelfallwerbung gewährleistet Verbraucherschutz, weil hierdurch eine objektive Information des Verbrauchers sichergestellt ist und dieser vor einer reklamehaften und selbstanpreisenden Werbung,
deren Richtigkeit er nicht überprüfen kann, geschützt wird.