Die Steuerberaterkammer Hamburg und die Steuerberaterkammer Nürnberg haben einen gemeinsamen Fachausschuss nach § 12 Satz 1 der Fachberaterordnung gebildet. Bei der Steuerberaterkammer Nürnberg eingehende Anträge auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung und Anträge von Lehrgangsveranstaltern nach § 4 Abs. 1 FBO sind der geschäftsführenden Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Hamburg nach formeller Prüfung zuzuleiten. Für die Verleihung, die Rücknahme und den Widerruf der Fachberaterbezeichnung ist die Steuerberaterkammer zuständig, welcher der betroffene Steuerberater zum Zeitpunkt der Entscheidung angehört, § 19 Abs. 2 FBO.

Lehrgang Fachberater/in für Zölle & Verbrauchsteuern

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bietet einen Wochenend-Lehrgang (online + Präsenz (Münster)) für die Fortbildung zum Fachberater Zölle &Verbrauchsteuern an. Er startet am 11. April 2024 mit Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang

Button OnlineAnsichtoText  Online-Lehrgang Fachberater Zölle &Verbrauchsteuern (BStBK)