Die Steuerberaterkammer Hamburg und die Steuerberaterkammer Nürnberg haben einen gemeinsamen Fachausschuss nach § 12 Satz 1 der Fachberaterordnung gebildet. Bei der Steuerberaterkammer Nürnberg eingehende Anträge auf Verleihung der Fachberaterbezeichnung und Anträge von Lehrgangsveranstaltern nach § 4 Abs. 1 FBO sind der geschäftsführenden Geschäftsstelle der Steuerberaterkammer Hamburg nach formeller Prüfung zuzuleiten. Für die Verleihung, die Rücknahme und den Widerruf der Fachberaterbezeichnung ist die Steuerberaterkammer zuständig, welcher der betroffene Steuerberater zum Zeitpunkt der Entscheidung angehört, § 19 Abs. 2 FBO.
Lehrgang Fachberater/in für Zölle & Verbrauchsteuern
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) bietet einen Wochenend-Lehrgang (online + Präsenz (Münster)) für die Fortbildung zum Fachberater Zölle &Verbrauchsteuern an. Er startet am 18. September 2025 mit Prof. Dr. Hans-Michael Wolffgang
![]() |
Online-Lehrgang Fachberater Zölle &Verbrauchsteuern (BStBK) |