Nach § 38 StBerG können sich bestimmte Personengruppen von der Steuerberaterprüfung befreien lassen. Den Antrag hierfür können Sie über das Antragsportal stellen:
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Antragsportal > Befreiung von der Steuerberaterprüfung |

Nach § 38 StBerG können sich bestimmte Personengruppen von der Steuerberaterprüfung befreien lassen. Den Antrag hierfür können Sie über das Antragsportal stellen:
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