Möchten Sie die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder über die Befreiung von der Prüfung verbindlich klären, können Sie über das Antragsportal eine verbindliche Auskunft beantragen:

 Antragsportal Signet Antragsportal > Verbindliche Auskunft 

HINWEIS
Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB als beglaubigte Kopie auf dem Postweg einzureichen. Fotokopien oder Abschriften von erforderlichen Unterlagen müssen von einer Behörde oder von einer sonstigen Stelle, die zur Beglaubigung befugt ist, beglaubigt werden. Der Beglaubigungsvermerk muss ein Dienstsiegel enthalten.