Bewerberinnen und Bewerber, die bei der Antragstellung in diesen Bezirken vorwiegend beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Anträge zur Steuerberaterprüfung einreichen bis spätestens

30. April des jeweiligen Prüfungsjahres.

Der vorstehend genannte Termin gilt auch für die Anmeldung zur Eignungsprüfung im Sinne des § 37 a Abs. 2 StBerG.