Für die Bearbeitung des Antrags auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, auf Befreiung von der Prüfung oder auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft über die Erfüllung einzelner Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung oder über die Befreiung von der Prüfung ist eine Gebühr von 200 € zu entrichten
(§ 39 Abs.1 StBerG).

Die Prüfungsgebühr beträgt 1.000 € (§ 39 Abs.2 StBerG).