Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist über das auf dem Antragsportal zur Verfügung gestellten Antragsformular einzureichen. 

Wegen der Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung und wegen des Verfahrens sowie wegen der für den Antrag vorgeschriebenen Angaben und Nachweise wird auf das Steuerberatungsgesetz und auf die Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften (DVStB) hingewiesen.

Dem Antrag sind die Unterlagen nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 und 3 DVStB als beglaubigte Kopie auf dem Postweg einzureichen. Fotokopien oder Abschriften von erforderlichen Unterlagen müssen von einer Behörde oder von einer sonstigen Stelle, die zur Beglaubigung befugt ist, beglaubigt werden. Der Beglaubigungsvermerk muss ein Dienstsiegel enthalten.

Körperbehinderten Personen werden auf Antrag die ihrer Behinderung entsprechenden Erleichterungen für die Fertigung der Aufsichtsarbeiten gewährt. (§ 18 Abs. 3 DVStB).

Anträge dieser Art sollen zusammen mit dem Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung oder zur Eignungsprüfung gestellt werden. Art und Umfang der Körperbehinderung sind mit amtsärztlichem Attest nachzuweisen.