Das Steuerberaterexamen wird - soweit nicht eine Befreiung von der Prüfung gesetzlich vorgesehen ist - gleichermaßen von den Berufsanwärtern aller gesetzlichen Zugangswege abgelegt. Es setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen, wobei für den mündlichen Teil auf jeden Bewerber eine Prüfungszeit von 1 bis 1,5 Stunden entfallen soll. Im Einzelnen sind die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung: 

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechtes
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht

Dem Prüfungsausschuss bei den obersten Landesfinanzbehörden gehören 6 Mitglieder an: Drei Beamte des höheren Dienstes der Finanzverwaltung, ein Vertreter der Wirtschaft und zwei Steuerberater.