Die Eignungsprüfung setzt sich aus einem schriftlichen Teil mit höchstens zwei Klausurarbeiten und einer mündlichen Prüfung zusammen. Im Unterschied zur normalen Steuerberaterprüfung handelt es sich bei der Eignungsprüfung um eine verkürzte Prüfung, da nicht alle Prüfungsgebiete der schriftlichen Steuerberaterprüfung abgefragt werden. Die Klausur zu den Gebieten Buchführung und Bilanzwesen entfällt. Im Einzelnen sind die Prüfungsgebiete der schriftlichen Eignungsprüfung:

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechtes

Darüber hinaus können sich die Klausuren auch auf andere Prüfungsgebiete erstrecken. Gegenstand der mündlichen Prüfung sind dagegen grundsätzlich alle Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung.

Soweit der Bewerber jedoch nachweist, dass im Rahmen seiner bisherigen Ausbildung oder Berufs-tätigkeit ein wesentlicher Teil der bereits genannten Kenntnisse erlangt wurde, entfällt die Prüfung in dem betreffenden Prüfungsgebiet.

Nach bestandener Eignungsprüfung erfolgt die Bestellung zum Steuerberater durch die zuständige Steuerberaterkammer verbunden mit allen Rechten und Pflichten.