Ein Syndikus-Steuerberater ist ein Steuerberater, der bei einem nicht berufsständischen Arbeitgeber (z.B. Unternehmen, Verband) angestellt ist. Bisher war dem Steuerberater eine Angestelltentätigkeit im Wesentlichen nur bei anderen Berufsangehörigen erlaubt. Durch das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz – in Kraft getreten am 12. April 2008 – ist es Steuerberatern nunmehr möglich, unter näher bestimmten Voraussetzungen auch als Angestellter von nicht berufsständischen Arbeitgebern tätig zu werden (z. B. als Angestellter in der Steuerabteilung eines Unternehmens).