Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Steuerberatungsgesellschaften sind verpflichtet, gegen die sich aus ihrer Berufstätigkeit ergebenden Haftpflichtgefahren angemessen versichert zu sein, § 67 StBerG. Sie haben sich weiter in dem Umfange fortzubilden, wie dies zur Sicherung und Weiterentwicklung der für ihre berufliche Tätigkeit erforderlichen Sachkunde notwendig ist, § 4 Abs. 1 BOStB.
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