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VDB Logo RGB300x128Seit 1. Juli 2020 hat die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) die Vollmachtsdatenbank (VDB) in den Eigenbetrieb übernommen. Die DATEV eG fungiert nur noch als technischer Dienstleister der Bundessteuerberaterkammer.

Für jede in der Vollmachtsdatenbank registrierte Kanzlei ist ein neuer Vertrag zwischen Bundessteuerberaterkammer und dem Nutzer seit 01.07.2020 notwendig.

Frist zur Umstellung verpasst?

  1. Da der mit der DATEV eG bestehende Nutzungsvertrag zum 30. Juni 2020 endet, ist zunächst eine Neuregistrierung in der VDB und der Abschluss eines neuen Nutzungsvertrages mit der Bundessteuerberaterkammer erforderlich.

  2. Im Anschluss muss der DATEV eG bis spätestens zum 30. Juli 2020 ein Auftrag zur Übertragung der Vollmachtsdaten in die VDB der BStBK erteilt werden:

    Button OnlineAnsichtoText Weisungsformular

    Das ausgefüllte und unterzeichnete Weisungsformular ist ausschließlich per E-Mail an vdb@service.datev.de zu übersenden.

  3. Nach Durchführung der Datenübertragung erhält der Steuerberater per E-Mail eine Bestätigung.

  4. Im Anschluss daran kann er die VDB öffnen und die gespeicherten Vollmachten können an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

BStBK

Alle nötigen Informationen zur Vollmachtsdatenbank finden Sie auf den Seiten der Bundessteuerberaterkammer:

Button OnlineAnsichtoText  BStBK - Vollmachtsdatenbank



 

 

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