Bei Nutzung der VDB zum Abruf der elektronischen Daten aus der VaSt muss der Mandant den Berufsträger hierzu ausdrücklich schriftlich auf der Grundlage einer Standardvollmacht bevollmächtigen.
Das amtliche Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen wird mit BMF-Schreiben veröffentlicht. Vollmachten, die nach den bisher veröffentlichten amtlichen Mustern erteilt wurden, gelten unverändert weiter. Für neu erteilte Vollmachten muss die jeweils aktuelle Standardvollmacht verwendet werden.
Die Standardvollmacht geht vom Grundsatz einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es sind daher diejenigen Steuerarten und sonstigen Angelegenheiten anzukreuzen, für die die Vollmacht nicht gelten soll.
Der Inhalt der Standardvollmacht wird elektronisch in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt. Die Eingabe der Vollmacht erfolgt durch den Berufsangehörigen selbst, ebenso ist jede Änderung oder Löschung bei Beendigung des Mandates bzw. Widerruf der Vollmacht unverzüglich einzutragen.

