Um sich für die Nutzung der VDB zu legitimieren, benötigen Steuerberater den Kammermitgliedsausweis mit Smartcard-Funktion, der als Berufsträgerausweis von der Steuerberaterkammer Nürnberg bereits für ihre Mitglieder kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung des Kammermitgliedsausweises als Smartcard ist die Eintragung im Verzeichnisdienst der DATEV, da die Eintragung bei jedem Abruf der Steuerdaten von der Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses geprüft wird.

Hierzu ist das Formular zur Identifizierung, das den Unterlagen zum Kammermitgliedsausweis beigefügt war, auszufüllen und zusammen mit der Ausweiskopie an die im Formular genannte Adresse zu senden. Um die im Kammermitgliedsausweis gespeicherten Daten auslesen und auch elektronisch nutzbar machen zu können, wird zudem ein SmartCard-Lesegerät und eine entsprechende Software benötigt.

Weitere Informationen, z. B. zu geeigneten SmartCard-Lesegeräten sowie die kostenlose Software „Sicherheitspaket compact VDB“, stehen unter www.datev.de/kammermitgliedsausweis.

Hinweis: Der Kammermitgliedsausweis wird mit den im Berufsregister gespeicherten Daten produziert. Veraltete oder fehlende Daten des Kammermitgliedsausweises können zu Einschränkungen bei den Anwendungsmöglichkeiten führen. Für die Lieferung einer Ersatzkarte (z.B. bei Verlust, Beschädigung oder Änderung von Zertifikatsdaten) wird gem. § 3 I Ziff. 14 Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Bei Fragen zur Anwendung oder Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises unterstützen Sie ergänzend auch unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.

Die Finanzverwaltung überprüft aus Sicherheitsgründen bei jedem Abruf von Steuerdaten die Signatur der verwendeten SmartCard. Wenn diese nicht identifiziert ist, erhalten Sie keinen Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. 

nach oben