Zum Jahresbeginn 2014 hat die Finanzverwaltung die vorausgefüllte Steuererklärung (VaSt) eingeführt. Hierfür werden dem Steuerpflichtigen oder seinem Bevollmächtigten die zu seiner Person bei der Steuerverwaltung gespeicherten Daten elektronisch zur Verfügung gestellt. Die Finanzverwaltung bietet hierfür in MeinELSTER verschiedene elektronische Verfahren für die Berechtigung zum Datenabruf an. Diese sind für den Kanzleibetrieb jedoch weitgehend untauglich, sodass die Kammern bereits frühzeitig als Alternative die sog. „Vollmachtsdatenbank“ (VDB) für den Berufsstand entwickelt haben.

Mit der VDB ist es gelungen, den Berufsangehörigen die Möglichkeit zu geben, die bei der Finanzverwaltung von Dritten hinterlegten Daten einzusehen, zu überprüfen und in die Steuererklärung ihrer Mandanten zu übernehmen.

Für den einzelnen Steuerberater bedeutet die VDB in erster Linie Arbeitserleichterung und Zeitersparnis. Das komfortable Massenverfahren ersetzt die aufwendige Verwaltung der persönlichen Identifikationsnummern der Mandanten für MeinELSTER. Die neuen Integrationsmöglichkeiten in die EDV erleichtern die Prozesse rund um die Steuerberatung und minimieren durch Automatisierung Fehlerquellen. Die VDB erweitert die elektronische Kommunikation und rüstet Steuerberater für den Weg zur „papierarmen“ Kanzlei.

Zur elektronischen Verwaltung der Vollmachten, deren elektronischen Übermittlung an die Steuerverwaltung und den sicheren Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung elektronisch gespeicherten Daten steht die Nutzung der VDB zur Verfügung.

Welche Vorteile bietet die VDB?

  • Als bevollmächtigter Steuerberater legitimieren Sie sich für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten Ihrer Mandanten.
  • Sie kennen bereits während der Bearbeitung der Steuererklärung die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. Sie können diese Daten prüfen und bei Abweichungen Ihren Mandanten informieren, um gegebenenfalls gemeinsam mit ihm eine Bereinigung dieser Daten bei der bereitstellenden Institution zu veranlassen.
  • Sie haben die Möglichkeit, die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten durch Ihre Bearbeitungssoftware (soweit diese es ermöglicht) zu übernehmen. So vermeiden Sie Erfassungsfehler. Folgende Daten können beispielsweise abgerufen werden:
    - die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten
    - Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
    - Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
    - Vorsorgeaufwendungen
    - Steuerkontodaten (falls die erteilte Vollmacht das Recht beinhaltet)
  • Sie können Vertretungsvollmachten anzeigen und Bekanntgabevollmachten übermitteln. Sofern Sie der Steuerberaterkammer stets Ihre aktuelle Praxisadresse mitteilen, ist durch den werktäglichen Abgleich der Vollmachtsdatenbank mit den Daten des Berufsregisters der Steuerberaterkammer gewährleistet, dass die Bescheide der Finanzverwaltung an die richtige Adresse übermittelt werden.

Zum Abruf der elektronischen Daten (VaSt) können die von den Softwareanbietern zur Verfügung gestellten Programme oder alternativ die von der Finanzverwaltung in MeinELSTER angebotenen Verfahren genutzt werden.

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