Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.

Die Bundessteuerberaterkammer führt nach § 86b Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller in Deutschland bestellten bzw. anerkannten Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften.
Der Steuerberatersuchdienst der Steuerberaterkammern wurde zum 31. Dezember 2025 eingestellt. Bitte nutzen Sie daher das von der Bundessteuerberaterkammer betriebene amtliche Steuerberaterverzeichnis. Es verfügt über Suchfunktionen zu Postleitzahl und Ort.
Die Steuerberaterkammer Nürnberg als berufliche Selbstverwaltung des Berufsstands der Steuerberater spricht keine Empfehlungen für Steuerberatungskanzleien aus.