Vollmachtsdatenbank
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Vollmachtsdatenbank Steuern (VDB St)

Login/Registrierung

Der Zugang ist über den Mitgliedsausweis der Steuerberaterkammer Nürnberg oder bei Untervollmachten über eine SmartCard für Berufsträger möglich.
Seit dem 9. Januar 2025 steht für die Vollmachtsdatenbank die Steuerberaterplattform als zusätzliche Anmeldemöglichkeit zur Verfügung. 

Am 1. Juni 2026 wurde die Vollmachtsdatenbank neu aufgesetzt.
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ANWENDUNG   REGISTRIERUNG 
(Eintragung der Vollmachten, Übertragung an die Finanzverwaltung, Verwaltung der Kanzlei(en)...   (führt zum Registrierungsdialog, über den der Nutzungsvertrag für die VDB abgeschlossen werden kann)

Weiterführende Links

Aktuelles zur VDB

VDB - Bestandsvollmachten müssen aktiv bearbeitet werden

Durch die Neuregelung des § 122a AO haben sich die gesetzlichen Vorgaben für die Bekanntgabe von Steuerbescheiden geändert. Die elektronische Bekanntgabe ist jetzt gesetzlicher Regelfall.
Für alle vor dem 29. April 2026 angelegten Vollmachten, in denen keine Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe hinterlegt wurde, ist eine aktive Entscheidung zum künftigen Bekanntgabeweg erforderlich. Betroffene Kanzleien sollten daher die noch offenen Vollmachten in der Vollmachtsdatenbank (VDB) zeitnah bearbeiten, die elektronische oder postalische Bescheidbekanntgabe auswählen und die Vollmachten anschließend erneut an die Finanzverwaltung übermitteln.

So gehen Kanzleien vor
Soll die elektronische Bescheidbekanntgabe genutzt werden, muss für die Bekanntgabeadresse eine E-Mail-Adresse für die Benachrichtigung durch die Finanzverwaltung hinterlegt sein. Fehlt diese, kann ein Vertretungsberechtigter der Kanzlei die E-Mail-Adresse in der VDB unter „Kanzlei verwalten | Bekanntgabeadresse verwalten“ ergänzen. Dort ist im Bereich Bescheidbekanntgabe die elektronische Form zu aktivieren und die entsprechende E-Mail-Adresse zu hinterlegen.

Soll die postalische Bescheidbekanntgabe gewählt werden, ist bei der betreffenden Vollmacht im Abschnitt „Bekanntgabevollmacht“ die Art der Bescheidbekanntgabe auf „postalische Bescheidbekanntgabe“ umzustellen. Diese Auswahl wird durch die Finanzverwaltung als Antrag nach § 122a Abs. 2 AO gewertet.

Anschließend ist die erneute Übermittlung der Vollmacht(en) an die Finanzverwaltung erforderlich. Für eine größere Anzahl betroffener Vollmachten kann hierfür auch die in der VDB verfügbare Massenbearbeitung (Mehrfachauswahl) genutzt werden.

Umfassende Informationen und Anleitungen online
Die Bundessteuerberaterkammer stellt in der Online-Dokumentation der Vollmachtsdatenbank umfassende Informationen zur elektronischen Bescheidbekanntgabe (DIVA III), zum Verfahren sowie zu den erforderlichen vorbereitenden Maßnahmen zur Verfügung. Dort befinden sich unter anderem Hinweise zum Ablauf der elektronischen Bekanntgabe, zur Hinterlegung der erforderlichen E-Mail-Adresse, zur Wahl der postalischen Bekanntgabe sowie zu weiteren Besonderheiten des Verfahrens.

Button OnlineAnsichtoText Infos zur elektronischen Bescheidbekanntgabe (DIVA III)

Nicht bis zum Jahresende warten
Betroffene Kanzleien sollten, die noch zu entscheidenden Vollmachten möglichst zeitnah bearbeiten und nicht bis zum Jahresende warten. Durch eine aktive Auswahl stellen sie selbst sicher, dass der gewünschte Bekanntgabeweg eindeutig festgelegt und an die Finanzverwaltung übermittelt wird. Bleibt eine Entscheidung aus, kann es im Zuge der gesetzlichen Umstellung erforderlich werden, noch offene Fälle automatisiert umzustellen. Dies sollte möglichst vermieden werden. Ein Bekanntgabeweg, der nicht den tatsächlichen Vorstellungen oder den organisatorischen Abläufen der Kanzlei entspricht, kann insbesondere mit Blick auf die Überwachung der Bescheidbekanntgabe und die Einhaltung von Fristen zu Risiken führen. Daher gilt: Jetzt Vollmachten prüfen, Bekanntgabeweg aktiv auswählen und erneut übermitteln.

30.08.2026

VDB - durchgängige Nutzung über Fachsoftware wird möglich

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) hat im Zuge der Neu-Entwicklung der Vollmachtsdatenbank auch die technische Schnittstelle für Fachsoftwarehersteller modernisiert. Die neue VDB ist bereits seit dem 1. Juni 2026 im Wirkbetrieb. Die Fachsoftwareanbieter stellen ihre Systeme derzeit schrittweise auf die neue Schnittstelle um.

Weniger Wechsel zwischen Fachsoftware und VDB
Mit der neuen Schnittstelle können Fachsoftwareanbieter künftig einen weiteren wichtigen Schritt unmittelbar in ihre Anwendungen integrieren: die Übermittlung von Vollmachtsdaten an die Finanzverwaltung. Bislang konnten Vollmachtsdaten bereits über eine Fachsoftware angelegt und bearbeitet werden. Für die anschließende Übermittlung an die Finanzverwaltung war jedoch ein Wechsel in die von der BStBK bereitgestellte Oberfläche der VDB erforderlich.

Die modernisierte Schnittstelle ermöglicht es den Fachsoftwareanbietern nun, auch die Übermittlung direkt aus ihrer Software heraus anzubieten. Wird diese Funktion vom jeweiligen Anbieter umgesetzt, kann der gesamte Prozess von der Erfassung bis zur Übermittlung der Vollmachtsdaten durchgängig innerhalb der Fachsoftware erfolgen.

Umsetzung abhängig vom jeweiligen Fachsoftwareanbieter
Wann die neue Funktion in der jeweils eingesetzten Fachsoftware zur Verfügung steht, hängt vom Fachsoftwareanbieter ab. Die Anbieter stellen ihre Anbindungen derzeit schrittweise auf die modernisierte Schnittstelle um.
Für bestehende oder neu angelegte Vollmachten ergeben sich durch die technische Umstellung keine Änderungen. Unabhängig von der eingesetzten Fachsoftware bleibt die von der BStBK bereitgestellte Oberfläche der VDB weiterhin vollständig nutzbar. Vollmachtsdaten können daher auch künftig jederzeit über die VDB-Oberfläche an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

24.08.2026

 

VDB-Support wird flexibler – Terminservice künftig auch kurzfristig verfügbar

Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) entwickelt den Support für die Vollmachtsdatenbank weiter. Ziel ist es, die Unterstützung noch stärker an den Bedürfnissen der Nutzer auszurichten und insbesondere bei kurzfristigen Fragestellungen einen möglichst schnellen Zugang zum Support zu ermöglichen.

Terminservice wird erweitert
Der bestehende Terminservice hat sich als verlässlicher Weg für die Unterstützung bei Fragen zur VDB etabliert. Bislang können Supporttermine mit einem Vorlauf von mindestens einem Tag vereinbart werden. Voraussichtlich ab September 2026 wird der Terminservice deshalb erweitert: Bei entsprechenden freien Kapazitäten sollen künftig auch Termine noch für denselben Tag angeboten werden. Nutzer können damit kurzfristiger auf Unterstützung zugreifen, ohne auf die Vorteile eines fest vereinbarten Supporttermins verzichten zu müssen.

Fokus auf ein bedarfsgerechtes Supportangebot
Der Anfang 2026 ergänzend eingeführte Notfallsupport wurde nur in sehr geringem Umfang genutzt. Die BStBK bündelt ihre Supportkapazitäten daher künftig im Terminservice und baut diesen konsequent weiter aus. Der gesonderte Notfallsupport wird ab September 2026 nicht fortgeführt. Stattdessen steht mit dem erweiterten Terminservice ein flexibleres Angebot zur Verfügung, das – abhängig von der jeweiligen Auslastung – auch eine tagaktuelle Unterstützung ermöglichen soll.

Unterstützung & Kontakt
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12.08.2026

 

Hinweis zur elektronischen Bescheidbekanntgabe nach § 122a AO (DIVA III)

Zum 1. Juni 2026 wird ein mit der Finanzverwaltung abgestimmter Prozess freigeschaltet, der die gesetzlichen Regelungen zur elektronischen Bescheidbekanntgabe nach § 122a AO (DIVA III) in der VDB St umsetzt.

Für Vollmachten mit postalischer Bekanntgabe, die vor dem 29. April 2026 angelegt wurden (Bestandsvollmachten), wird am 1. Juni 2026 der Bescheidbekanntgabeweg zurückgesetzt. Grund dafür ist die Änderung des § 122a AO. Für diese Vollmachten ist eine erneute Auswahl des Bekanntgabewegs (elektronisch oder postalisch) notwendig.

Kanzleien sollten daher ihre Vollmachten prüfen und in den betreffenden Vollmachten ab dem 1. Juni 2026 den gewünschten Bekanntgabeweg hinterlegen.

29.05.2026

Downloads

VDB St - allgemeine Informationen

Die Vollmachtsdatenbank in Steuersachen (VDB St) macht die Vollmacht vom Papiernachweis zum digitalen Arbeitsinstrument der Steuerberatungskanzlei.

Über die VDB St lassen sich Vollmachten zentral und digital verwalten – von der Erfassung über die Übermittlung an die Finanzverwaltung bis zum Widerruf bei Mandatsende. Das reduziert Einzelnachweise und Rückfragen und gibt der Kanzlei jederzeit einen klaren Überblick über der Finanzverwaltung bekannte Verfahrens- und Bekanntgabevollmachten.

Die VDB St ist zugleich der Schlüssel zu wichtigen digitalen Verfahren: Über sie werden steuerliche Datenabrufe wie elektronische Belege, vorausgefüllte Steuererklärungsdaten und Steuerkontoinformationen ermöglicht.

Welche Vorteile hat eine Vollmachtsdatenbank für Steuerberater?

Als bevollmächtigter Steuerberater legitimieren Sie sich für den Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten Ihrer Mandanten. Sie kennen bereits während der Bearbeitung der Steuererklärung die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. Sie können diese Daten prüfen und bei Abweichungen Ihren Mandanten informieren, um gegebenenfalls gemeinsam mit ihm eine Bereinigung dieser Daten bei der bereitstellenden Institution zu veranlassen. Folgende Daten können beispielsweise abgerufen werden:

  • die vom Arbeitgeber bescheinigten Lohnsteuerdaten
  • Bescheinigungen über den Bezug von Rentenleistungen
  • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen
  • Steuerkontodaten (falls die erteilte Vollmacht das Recht beinhaltet)

Sie können Vertretungsvollmachten anzeigen und Bekanntgabevollmachten übermitteln. Sofern Sie der Steuerberaterkammer stets Ihre aktuelle Praxisadresse mitteilen, ist durch den werktäglichen Abgleich der Vollmachtsdatenbank mit den Daten des Berufsregisters der Steuerberaterkammer gewährleistet, dass die Bescheide der Finanzverwaltung an die richtige Adresse übermittelt werden.

VDB St und DIVA

Die VDB St hat besondere Bedeutung für den Digitalen Verwaltungsakt (DIVA), denn über die in der VDB St hinterlegte Bekanntgabevollmacht kann der elektronische Bescheidweg gegenüber der Finanzverwaltung gesteuert werden. Steuerbescheide und andere Verwaltungsakte werden dadurch nicht mehr nur papiergebunden bekanntgegeben, sondern können elektronisch bereitgestellt und über die unterstützende Kanzleisoftware abgerufen werden.

Viele Fachsoftwareanbieter haben die VDB St bereits über Schnittstellen integriert. Das macht sie besonders praxistauglich: Mandatsverhältnisse lassen sich in bestehende Kanzleiabläufe einbinden, ohne dass ein vollständig separater Prozess aufgebaut werden muss. So entsteht ein durchgängiger digitaler Vollmachtsprozess, der Kanzleien entlastet, die Kommunikation mit der Finanzverwaltung beschleunigt und die Zusammenarbeit für alle Beteiligten transparenter macht.

 

VDB St - Neuerungen ab 1. Juni 2026

Die von der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) betriebene Vollmachtsdatenbank in Steuersachen (VDB St) ist umfassend technisch modernisiert worden und erhält ab 1. Juni 2026 eine vollständig neue Benutzeroberfläche. Die Anwendung wurde von Grund auf neu aufgesetzt, um die Nutzung im Kanzleialltag noch effizienter, übersichtlicher und verlässlicher zu gestalten.

Mit der neuen Vollmachtsdatenbank profitieren Nutzer von einem modernen Design, klareren Strukturen und schnelleren Wegen zu den wichtigsten Funktionen. Zugleich sorgt die technische Überarbeitung für eine spürbar bessere Performance und stabilere Abläufe. Optimierte Such- und Filtermöglichkeiten, eine verbesserte Übersicht über Vollmachten und Berechtigungen sowie eine barriereärmere Gestaltung erleichtern die tägliche Arbeit zusätzlich.

Kategorie FEHLER/MELDUNGEN

Zu den Neuerungen zählt insbesondere eine noch bessere Transparenz bei der Bearbeitung von Vollmachten. In der Kategorie „Fehler/Meldungen“ erkennen Nutzer auf einen Blick, aus welchem Grund eine Vollmacht vollständig abgelehnt wurde oder warum einzelne Steuernummern nicht gespeichert werden konnten. Dadurch lassen sich fehlerhafte oder unvollständige Vorgänge schneller identifizieren, zielgerichteter prüfen und ohne Umwege korrigieren. Das reduziert Rückfragen, erleichtert die Nachbearbeitung und unterstützt einen effizienteren Arbeitsablauf in der Kanzlei.

Löschprotokoll

Neu ist außerdem das „Löschprotokoll“ im Bereich Kanzleiverwaltung. Berufsträger erhalten damit eine häufig nachgefragte Auswertungsmöglichkeit: Für einen frei wählbaren Zeitraum kann eine CSV-Datei heruntergeladen werden, in der alle in diesem Zeitraum gelöschten Vollmachten dokumentiert sind. Die Auswertung enthält dabei auch Angaben dazu, wann die Löschung erfolgt ist und durch welchen angemeldeten Nutzer sie vorgenommen wurde. Das schafft mehr Transparenz, verbessert die Nachvollziehbarkeit von Änderungen und unterstützt eine verlässliche interne Dokumentation.

Die Bundessteuerberaterkammer betont, dass bei der VDB St Datenschutz und Datensicherheit weiterhin höchste Priorität besitzen. Mit der Modernisierung werde die Grundlage für künftige Weiterentwicklungen geschaffen. So bleibe die Vollmachtsdatenbank auch langfristig ein verlässlicher Baustein digitaler Kanzleiprozesse.

Bewährte Funktionen und die hohe Servicequalität bleiben nach Aussage der BStBK selbstverständlich erhalten. Bestehende Vollmachten und Einstellungen werden übernommen, sodass Nutzerinnen und Nutzer nahtlos mit der modernisierten Anwendung weiterarbeiten können. 

VDB-Hilfecenter

Informationen und Hilfestellungen rund um die Vollmachtsdatenbank liefert das neue Hilfe-Center. Es enthält zentrale Hinweise zur Nutzung, zu Funktionen, Programm-Meldungen und weiteren Service-Themen.

Links

Kosten

Die Nutzung der VDB ist kostenpflichtig. Im Rahmen der Registrierung zur VDB wird ein entsprechender Nutzungsvertrag abgeschlossen, in dem die näheren Details geregelt werden.

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Standardvollmacht zur Vertretung in Steuersachen

Bei Nutzung der VDB zum Abruf der elektronischen Daten aus der VaSt muss der Mandant den Berufsträger hierzu ausdrücklich schriftlich auf der Grundlage einer Standardvollmacht bevollmächtigen.

Das amtliche Muster für eine Bevollmächtigung zur Vertretung in Steuersachen wird mit BMF-Schreiben veröffentlicht. Vollmachten, die nach den bisher veröffentlichten amtlichen Mustern erteilt wurden, gelten unverändert weiter. Für neu erteilte Vollmachten muss die jeweils aktuelle Standardvollmacht verwendet werden.

Die Standardvollmacht geht vom Grundsatz einer umfassenden Bevollmächtigung aus. Es sind daher diejenigen Steuerarten und sonstigen Angelegenheiten anzukreuzen, für die die Vollmacht nicht gelten soll.

Der Inhalt der Standardvollmacht wird elektronisch in der Vollmachtsdatenbank hinterlegt. Die Eingabe der Vollmacht erfolgt durch den Berufsangehörigen selbst, ebenso ist jede Änderung oder Löschung bei Beendigung des Mandates bzw. Widerruf der Vollmacht unverzüglich einzutragen.

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Zugang über Kammermitgliedsausweis

Um sich für die Nutzung der VDB zu legitimieren, benötigen Steuerberater den Kammermitgliedsausweis mit Smartcard-Funktion, der als Berufsträgerausweis von der Steuerberaterkammer Nürnberg bereits für ihre Mitglieder kostenlos zur Verfügung gestellt wurde. Zwingende Voraussetzung für die Nutzung des Kammermitgliedsausweises als Smartcard ist die Eintragung im Verzeichnisdienst der DATEV, da die Eintragung bei jedem Abruf der Steuerdaten von der Finanzverwaltung zur Wahrung des Steuergeheimnisses geprüft wird.

Hierzu ist das Formular zur Identifizierung, das den Unterlagen zum Kammermitgliedsausweis beigefügt war, auszufüllen und zusammen mit der Ausweiskopie an die im Formular genannte Adresse zu senden. Um die im Kammermitgliedsausweis gespeicherten Daten auslesen und auch elektronisch nutzbar machen zu können, wird zudem ein SmartCard-Lesegerät und eine entsprechende Software benötigt.

Weitere Informationen, z. B. zu geeigneten SmartCard-Lesegeräten sowie die kostenlose Software „Sicherheitspaket compact VDB“, stehen unter www.datev.de/kammermitgliedsausweis.

Hinweis: Der Kammermitgliedsausweis wird mit den im Berufsregister gespeicherten Daten produziert. Veraltete oder fehlende Daten des Kammermitgliedsausweises können zu Einschränkungen bei den Anwendungsmöglichkeiten führen. Für die Lieferung einer Ersatzkarte (z.B. bei Verlust, Beschädigung oder Änderung von Zertifikatsdaten) wird gem. § 3 I Ziff. 14 Gebührenordnung eine Gebühr in Höhe von 25,00 EUR erhoben.

Bei Fragen zur Anwendung oder Inbetriebnahme des Kammermitgliedsausweises unterstützen Sie ergänzend auch unsere Mitarbeiter in der Geschäftsstelle.

Die Finanzverwaltung überprüft aus Sicherheitsgründen bei jedem Abruf von Steuerdaten die Signatur der verwendeten SmartCard. Wenn diese nicht identifiziert ist, erhalten Sie keinen Zugriff auf die bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten. 

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Steuerberaterkammer Nürnberg
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Karolinenstr. 28
90402 Nürnberg

Tel. +49 911 94626-0
Fax +49 911 94626-30
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