Man stelle sich einmal vor: Täglich holen Sie wie gewohnt viel für Ihre Mandanten "heraus" und "retten" so manchen Steuer-Euro vor dem "Zugriff" der Finanzbehörden, müssen aber vor der Vertretung gegenüber dem Fiskus zunächst die Zustimmung desselben einholen.

Ein absurder Gedanke? Weit gefehlt!
Noch bis 1961 geübte Realität in dieser Republik. Und bis heute unterliegt der Beruf des Steuerberaters im Ausland in der Regel der Aufsicht der Finanzverwaltung.

Der steuerberatende Berufsstand in Deutschland befindet sich dagegen in guter Position. Verfügt er doch mit seiner Kammer über eine funktionierende Selbstverwaltung, die ihm zwar gewisse Pflichten auferlegt, aber weit darüber hinaus ein umfassendes Dienstleistungsangebot eröffnet.