Es ist mittlerweile eine sehr gut angenommene Tradition, dass sich die Nachbarländer Deutschland und Tschechien zu einer steuerfachlichen Konferenz treffen, an der gemeinsame Steuerthemen diskutiert werden. Regelmäßig sind hier neben Berufskollegen auch Vertreter der Finanzverwaltung der Finanzministerien und der Finanzgerichtsbarkeit mit dabei.

Gastgeber waren in diesem Jahr die tschechischen Kollegen, die ins Hotel Hermitage in Prag eingeladen hatten. Mitveranstalter waren die Steuerberaterkammer Nürnberg und die IFA Czech Republic, die aus ihren Reihen zahlreiche Experten zu den Vorträgen entsendeten. Insgesamt kamen über 100 Teilnehmer, darunter zahlreiche Steuerberaterinnen und Steuerberater aus Tschechien und den angrenzenden deutschen Bundesländern. Die Präsidentin der tschechischen Steuerberaterkammer, Petra Pospíšilová, eröffnete die Konferenz als Hausherrin und würdigte die sehr gute Zusammenarbeit der beiden Länder im Bereich des Berufsstands. Auch deutschlandweit ist die Konferenz mittlerweile etabliert: der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Prof. Hartmut Schwab, war zusammen mit seinem Vize Volker Kaiser angereist und nutzte sein Grußwort, um die vielen Gemeinsamkeiten aber auch Herausforderungen bei den grenzüberschreitenden Steuergestaltungen zu thematisieren.

Ein intensiv diskutiertes Thema war bereits am ersten Konferenztag das seit langem in der Schwebe befindliche Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Věra Jankovcová und Prof. Christian Schmidt zeigten am Beispiel von Homeoffice, Montage und Lager auf, wie unterschiedlich der Betriebsstättenbegriff nach deutschem und tschechischem Steuerrecht ausgelegt wird. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass trotz DBA eine Doppelbesteuerung weiterhin nicht ausgeschlossen werden kann.

Das Expertenquartett aus Klaus Dörfler vom Bayerischen Landesamt für Steuern und Steuerberaterin Magdalena Pichler mit ihrem tschechischen Pendant Lenka Lopatová und Vítězslav Kapoun zeigten an verschiedenen Beispielen die Wirkungsweise von Verrechnungspreisen und wie herausfordernd die Ermittlung von Verrechnungspreisen nach der Cost-Plus-Methode sein kann. Entscheidend sei es, dabei Risiken und Funktionen richtig einzuschätzen.

Europäisch wurde es beim dritten Panel mit dem tschechischen Finanzminister Michal Tuláček und Michael Schick von der European Tax Adviser Federation. Unter der Moderation von Frau Prof. Schmidt-Pfeiffer (StBK Nürnberg) und Radek Neužil (StBK Tschechien) zeigten sie auf, wie sich die EU-Gesetzgebung auf den Beruf der Steuerberater in beiden Ländern auswirkt. Deutlich wurden die berufsrechtlichen Gemeinsamkeiten des tschechischen und deutschen Berufsstands. Einig waren sich alle, dass die Entbürokratisierung für alle ganz oben auf der Wunschliste stehen soll.

Wie wird die Geschäftsführertätigkeit steuerlich in Deutschland und der Tschechischen Republik steuerlich behandelt? Die Steuerberater Thorsten Beduhn und Lenka Nováková stellten heraus, dass ein Qualifizierungskonflikt zu einer Doppelbesteuerung führt, die trotz DBA-Regelung bestehen bleibt. Auch hier kamen die Diskussionsteilnehmer zu dem Ergebnis, dass das DBA geändert werden müsse. Die Lösung ist derzeit nur die Erstellung eines Split Contracts.

Zum Thema Betriebsprüfungen sprachen Frau Eva Oertel vom Bayerischen Finanzministerium und Michal Roháček von der tschechischen Finanzverwaltung. Sie berichteten von Ihren Erfahrungen in der gemeinsamen Zusammenarbeit. Wertvollstes Instrument dabei seien Joint Audits, mit denen internationale Betriebsprüfungen reibungsloser und effizienter abzuwickeln seien.

Zum Ende der Konferenz verglichen der deutsche Umsatzsteuerexperte Stefan Crivellin und Johana Imbr die tschechische und deutsche Mehrwertsteuergesetzgebung: während es bei Konsignationslager, Werklieferung und Reihengeschäft keine Unterschiede gäbe, gelte es bei der umsatzsteuerlichen Behandlung von Veranstaltungen aufzupassen. In Deutschland kommt es in bestimmten Fällen zur Umkehr der Steuerschuldnerschaft , in der Tschechischen Republik jedoch nicht.

Fazit der Konferenz:
Auf beiden Seiten wird das neue Doppelbesteuerungsabkommen dringend erwartet. Die aktuelle Fassung ist aus dem Jahr 1980, also noch aus der Zeit vor Grenzöffnung und u.a. vor dem neuen tschechischen HGB aus dem Jahr 2014. Im Berufsrecht von Deutschland, Tschechien und Slowakei gibt es zahlreiche Ähnlichkeiten. Der Austausch zwischen den Ländern werde in der Zukunft sicher verstärkt werden.

Die nächste deutsch-tschechische Steuerkonferenz soll 2026 in Nürnberg stattfinden. Wir informieren Sie über unsere Homepage und den Newsletter.

 

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