Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:

  • Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“
    (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden

  • Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter
    die ersten Drei gekommen

  • Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers
    oder der Berufsschule nach