Sie haben drei Möglichkeiten, Ihre Qualifizierung für das Weiterbildungsstipendium nachzuweisen:
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Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“
(bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden
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Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter
die ersten Drei gekommen
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Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers
oder der Berufsschule nach