Nach drei Jahren Berufstätigkeit als Steuerfachangestellte/r können Sie sich bei besonderer fachlicher Qualifikation und persönlicher Einsatzbereitschaft einer weiteren Herausforderung stellen, der Fortbildungsprüfung zum/zur Steuerfachwirt/in. Die abgeschlossene Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit anschließender erfolgreicher Steuerfachwirtprüfung ist der erste Schritt zum/zur Steuerberater/in.
Bereits nach insgesamt sieben Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuerwesens sowie überdurchschnittlichem Fachwissen und Engagement bestehen dann reelle Chancen, die anspruchsvolle Steuerberaterprüfung erfolgreich abzulegen - und die Karriere mit der eigenen Selbstständigkeit zu krönen. Neben dem eigentlichen Zugangsweg über ein Hochschul- oder Fachhochschulstudium ist dies eine interessante Alternative.
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