Förderfähig sind anspruchsvolle – in der Regel berufsbegleitende – Weiterbildungen:
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Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
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Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/in, Techniker/in, Betriebswirt/in, Fachwirt/in, Fachkaufmann/Fachkauffrau
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Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement
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Berufsbegleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen
Bereits begonnene Maßnahmen können in der Regel nicht gefördert werden.
Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt.
Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
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Maßnahmekosten
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Fahrtkosten
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Aufenthaltskosten
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Notwendige Arbeitsmittel
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Prüfungskosten
- IT-Bonus in Höhe von 250 Euro im ersten Förderjahr in Verbindung mit einer Maßnahme (gesondert zu beantragen)