Vor allem durch die Digitalisierung sind die technischen Voraussetzungen geschaffen, die eigenen Informationen sowie Fremdinformationen zugunsten des Mandaten in ein betriebswirtschaftliches Beratungsergebnis zu integrieren (BIG DATA). Durch Eigenvergleich (Planungsrechnung) und Fremdvergleich (Benchmarking) lassen sich für den Mandanten wichtige Empfehlungen für die Unternehmensführung erarbeiten. Auch der Einfluss von Besteuerungsinformationen lässt sich integrieren, da der Steuerberater als betriebswirtschaftlicher Berater auch über die steuerlichen Kenntnisse verfügt.


Der Steuerberater ist dabei auf Mitarbeiter angewiesen, die sich auf dieses betriebswirtschaftliche Fachgebiet spezialisiert haben, über grundlegende Kenntnisse im Controlling sowie der Jahresabschlussanalyse verfügen und Beratungsvorgänge qualifiziert vor- und nachbereiten können. Für Mitarbeiter bedeutet die Fortbildung zum FARC eine attraktive Aufstiegschance.