Der Prüfungsdurchgang findet ab 2021 jedes Jahr im Frühjahr statt. Die Prüfung gliedert sich in einen schriftlichen und einen mündlichen Teil.

Die Steuerberaterkammern München und Nürnberg haben nach § 71 Absatz 9 Satz 1 BBiG vereinbart, dass die Zuständigkeit für die Durchführung der Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/in Land- und Forstwirtschaft auf die Steuerberaterkammer München übertragen wird.

Alle Informationen zu Zulassung, Prüfungsvorbereitung und den aktuellen Terminen finden Sie auf der Homepage der Kammer München:

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