Mit der FAIT-Prüfung sollen folgende Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden:
- Kenntnisse insbesondere in der Automatisierung
- Anwendung der Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)
- Beurteilen und Entwickeln von Prozessbeschreibungen zur Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit von Aufzeichnungen und deren Aufbewahrung (Verfahrensdokumentationen)
Die wesentliche Grundlage stellt dafür das Abgaben- und Verfahrensrecht dar. Die Vermittlung und Vertiefung von entsprechenden Kenntnissen haben daher einen besonderen Stellenwert.
Im Gegensatz dazu soll der Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen – in keiner Weise dazu befähigt oder gar ermächtigt werden, bei den Mandanten Hard- und Software selber einzurichten oder zu programmieren. Vielmehr sollen eher organisatorische Hinweise und Empfehlungen z. B. an IT-Dienstleister gegeben bzw. die IT-Dienstleister der Mandant*innen und der Kanzlei koordiniert werden.
- Digitale Geschäfts- und Arbeitsprozesse in der Steuerberatungskanzlei und im Mandantenunternehmen analysieren, standardisieren und automatisieren,
- Kanzleiführung und -organisation bei der Weiterentwicklung und Umsetzung einer Digitalstrategie unterstützen,
- Kanzleimitarbeiter bei der Umsetzung digitaler Arbeitsprozesse begleiten, um sichere und effiziente Arbeitsabläufe in der gesamten Kanzlei zu gewährleisten,
- medienbruchfreien Daten- und Informationsaustausch sicherstellen sowie die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei, Mandanten und Dritten organisieren,
- Mandanten bei der Nutzung vor- und nachgelagerter Systeme sowie bei der Verwendung von Anwendungssoftware und Schnittstellen unterstützen,
- Datenschutzvorschriften anwenden und Datensicherheit bei digitalen Arbeitsprozessen sowie berufsrechtliche Vorschriften beachten.
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