Corona-Spezial

Corona-Hilfen der LfA laufen weiter – Antragstellung auch im neuen Jahr möglich

11.01.2022

Die Corona-Hilfen der LfA Förderbank Bayern laufen bis zum 30. Juni 2022 weiter. Damit stehen den bayerischen Betrieben auch im neuen Jahr die zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Krise zusätzlich eingeführten bzw. optimierten Förderkreditprogramme sowie erweiterte und vereinfachte Haftungsfreistellungen und LfA-Bürgschaften zur Verfügung. Zur Deckung des Liquiditätsbedarfs der Unternehmen bietet die LfA darüber hinaus unkomplizierte Tilgungsaussetzungen bei bereits bestehenden Krediten sowie Eigenkapitalangebote an.

Das verlängerte Maßnahmenpaket der LfA umfasst diese Angebote:

  • Der LfA-Schnellkredit mit 100-prozentiger Risikoentlastung der Hausbank ist speziell für Kleinunternehmen mit bis zu 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern konzipiert. Betriebe mit bis zu 5 Beschäftigten können bis zu 50.000 Euro erhalten, Betriebe mit 6 bis 10 Beschäftigten bis zu 100.000 Euro. Die Kreditzusage erfolgt ohne Risikoprüfung. Zudem besteht die Möglichkeit einer einmaligen kostenlosen vorzeitigen Tilgung.

  • Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit 90-prozentiger Risikoentlastung für die Hausbank richtet sich an Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro und freiberuflich Tätige. Die Darlehenshöhe beträgt bis zu 30 Millionen Euro.

  • Für langfristige Konsolidierungen und Umschuldungen stehen den Betrieben außerdem der optimierte Universalkredit (auf 80 Prozent erhöhte Haftungsfreistellungen) und der Akutkredit zur Verfügung.

  • Speziell für gemeinnützige Organisationen hat die LfA zudem das Förderprogramm Corona-Kredit – Gemeinnützige im Portfolio. Die Kreditobergrenze wurde hier zum Jahreswechsel auf 2,3 Millionen Euro angehoben (bisher 1,8 Millionen Euro).

  • Die vereinfachten Antrags- und Zusageverfahren für Bürgschaften und Haftungsfreistellungen werden weitergeführt.

  • Für bereits bestehende Kredite gibt es darüber hinaus weiterhin unkomplizierte Möglichkeiten für Tilgungsaussetzungen.

  • Des Weiteren stehen den bayerischen Gründern und Unternehmern zur Stärkung ihrer Kapitalbasis weiterhin die ebenfalls verlängerten Eigenkapitalangebote Startup Shield Bayern und Eigenkapitalschild Mittelstand Bayern zur Verfügung. Sie werden über die BayBG Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH und die Bayern Kapital GmbH – beides Unternehmen aus der LfA Gruppe – ausgereicht.

Alle Informationen finden Sie in der LfA-Pressemitteilung vom 10.01.2022.

Button OnlineAnsichtoText  LfA-Pressemitteilung 10.01.2022 
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